Kontakt: (036621) 881-0 oder stadtverwaltung@elsterberg.de
Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes folgendermaßen definiert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Um dies auf kommunaler Ebene umzusetzen hat der Stadtrat eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte versteht sich als Interessenvertreterin von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen jedes Alters und jeder sozialen Lage bei Problemen der Gleichberechtigung.
Frau Anne Krebs
Telefon: | 036621 / 881-31 |
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