Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes folgendermaßen definiert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Um dies auf kommunaler Ebene umzusetzen hat der Stadtrat eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte versteht sich als Interessenvertreterin von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen jedes Alters und jeder sozialen Lage bei Problemen der Gleichberechtigung.

Aufgabenbereich
  • das Einsetzen für die Interessen von Frauen und Männern in Belangen der Gleichstellung
  • Ziel ist es, Frauen und Männern gleiche Entwicklungs- und Lebenschancen zu ermöglichen
  • Unterstützung von Frauenprojekte und Initiativen, die zur Verbesserung der Situation von Frauen beitragen
  • Ansprechpartnerin für Frauen bei häuslicher Gewalt
Rufen Sie an, wenn Sie
  • Informationen benötigen
  • sich über Benachteiligung beschweren wollen
  • Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte suchen
  • Anregungen zur Verbesserung der Gleichstellung haben
Ihr Ansprechpartner ist 

Frau Anne Krebs

Telefon: 036621 / 881-31
E-Mail: krebs-Stadtverwaltung@elsterberg.de

Stadtverwaltung

Öffnungszeiten

Mo 9.00 - 12.00 Uhr
Di 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr
Mi geschlossen
Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Fr 9.00 - 12.00 Uhr


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