Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028


Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Elsterberg erstellt für die Wahl eine Vorschlagsliste, die alle Kreise der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen soll. Gesucht werden für die Stadt Elsterberg Frauen und Männer, die am Amtsgericht Auerbach als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die für das Schöffenamt eingehenden Bewerbungen und Vorschläge werden ohne Vorauswahl dem Stadtrat vorgelegt, der über die Aufnahme in die Vorschlagsliste im Monat Juni 2023 in öffentlicher Sitzung entscheidet. Aus diesen Vorschlägen des Stadtrates wählt ein unabhängiger Wahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Schöffinnen und Schöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Elsterberg wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen.

Sollten Sie Interesse für dieses Ehrenamt haben, dann bewerben Sie sich bis spätestens 10. Mai 2023 für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste der Stadt Elsterberg.

Das Bewerbungsformular erhalten Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten in der
Stadtverwaltung Elsterberg
Büro Bürgerservice, Zimmer 1
Marktplatz 1
07985 Elsterberg.

Das unterschriebene Bewerbungsformular zur Schöffenwahl übersenden oder übergeben Sie an die
Stadtverwaltung Elsterberg
Büro Bürgerservice, Zimmer 1
Marktplatz 1
07985 Elsterberg

Die Einreichung der Bewerbung ist ebenfalls per E-Mail in eingescannter Form an
assistenz-stadtverwaltung@elsterberg.de oder enders-stadtverwaltung@elsterberg.de
möglich.

 


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